Das Leben ist voller Überraschungen. Manchmal sind es schöne, manchmal sind es weniger schöne. Was passiert, wenn Sie plötzlich durch einen Unfall, eine Krankheit oder eine Demenz nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden, was mit Ihnen geschieht? Wer darf dann für Sie sprechen und handeln?
Um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche und Interessen auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie selbst nicht mehr dazu fähig sind, sollten Sie vorsorgen. Das bedeutet, dass Sie im Voraus festlegen, wer Sie in bestimmten Angelegenheiten vertreten soll, wie zum Beispiel:
Ihre Gesundheit: Welche medizinischen Behandlungen möchten Sie erhalten oder ablehnen? Möchten Sie auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten?
Ihre Finanzen: Wer darf über Ihr Vermögen verfügen, Ihre Rechnungen bezahlen oder Ihre Steuern erledigen?
Ihre Wohnsituation: Wo möchten Sie wohnen, wenn Sie nicht mehr alleine zurechtkommen? Möchten Sie in eine betreute Einrichtung umziehen oder zu Hause gepflegt werden?
Ihre persönlichen Angelegenheiten: Wer darf Ihre Post öffnen, Ihre Haustiere versorgen oder Ihre Hobbys organisieren?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Vorsorge regeln können.
Die Patientenverfügung: Mit einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und von einem Arzt oder einer Ärztin bestätigt werden.
Die Erwachsenenvertreter-Verfügung: Mit einer Erwachsenenvertreter-Verfügung können Sie für den Fall des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit eine Person auswählen, die als gesetzlicher Erwachsenenvertreter registriert oder als gerichtlicher Erwachsenenvertreter vom Gericht bestellt wird.
Sie können aber auch Personen nennen, die nicht für Sie tätig werden sollen.
Die Errichtung entspricht der Vorsorge-vollmacht, sie muss im österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen werden.
Sie endet automatisch nach drei Jahren, es ist aber vor Ablauf eine erneute Eintragung möglich.
Sie gilt für acht Jahre, kann aber jederzeit widerrufen oder geändert werden.
Die wichtigsten sind:
Die Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Sie in den von Ihnen festgelegten Bereichen zu vertreten. Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein errichtet werden.