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Seniorenbroschüre – 44
SORGEN SIE VOR !

Wenn Sie kein Testament erstellen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass Ihre Verwandten nach einem bestimmten Schema erben. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt jedoch nicht immer Ihre individuellen Wünsche und kann zu Streitigkeiten unter den Erben führen. Deshalb ist es ratsam, ein Testament zu erstellen, um Ihre Erbfolge selbst zu bestimmen.


Wenn Sie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod an Ihre Erben weitergeben möchten, sollten Sie ein Testament erstellen. Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung, in der Sie bestimmen, wer Ihr Erbe sein soll und wie Ihr Nachlass verteilt werden soll. Sie können auch Vermächtnisse, Auflagen oder Pflichtteilsentziehungen anordnen. Ein Testament muss handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Sie können das Testament jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. 


Sie sollten das Testament an einem sicheren Ort aufbewahren oder bei einem Notar hinterlegen.




Testament erstellen

©
Bernhard Eder
E-Mail: kanzlei@notarin-recht.at